Trinken nach Unfall: Versicherungsschutz weg
Brandenburg/Stuttgart (dpa/gms) - Auch Trunkenheit nach einem Unfall kann Verkehrsteilnehmern den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «Motorrad» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.
Brandenburg/Stuttgart (dpa/gms) - Auch Trunkenheit nach einem Unfall kann Verkehrsteilnehmern den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «Motorrad» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.
In dem Fall war ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall verletzt hatte, nicht zum Arzt, sondern nach Hause gegangen und hatte zur Flasche gegriffen. Als die Polizei bei ihm klingelte, war der Mann völlig betrunken.
Seine Kaskoversicherung weigerte sich daraufhin, zu zahlen, so das Magazin Das OLG gab der Versicherung Recht: Der Fahrer hätte nach dem Unfall getrunken, um die exakte Feststellung seiner Alkoholisierung während des Crashs zu vereiteln. Damit habe der Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt, alles zur Aufklärung des Tatbestandes beizusteuern.
Lesen Sie auch dazu:
- Kfz-Versicherung kann Alkoholsünder in Regress nehmen
- Alkoholkonsum bei Fahranfängern bald verboten
- Betrunken an Bord: Skipper riskieren Auto-Führerschein
- Restalkohol kostet oft den Führerschein
- Promillegrenze in vielen EU-Ländern bei 0,5
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.