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Montag, 23. Oktober 2006

«Todsünden» auf der Straße - Haftstrafe auch für falsches Überholen

Hamburg (dpa/gms) - Eine Haftstrafe kann für mehr Verkehrsdelikte verhängt werden, als so mancher Autofahrer denkt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht nicht nur bei Trunkenheitsfahrten, warnt die in Hamburg erscheinende «Auto Bild» (Ausgabe 42/2006).

Hamburg (dpa/gms) - Eine Haftstrafe kann für mehr Verkehrsdelikte verhängt werden, als so mancher Autofahrer denkt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht nicht nur bei Trunkenheitsfahrten, warnt die in Hamburg erscheinende «Auto Bild» (Ausgabe 42/2006).

Ins Gefängnis führen können auch die Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, falsches Fahrverhalten an Fußgängerüberwegen sowie zu schnelle Fahren zum Beispiel an Bahnübergängen und anderen unübersichtlichen Stellen.

Zu den so genannten sieben Todsünden im Straßenverkehr zählen außerdem das Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen, Linksfahren an unübersichtlichen Stellen sowie mangelndes Kenntlichmachen eines liegen gebliebenen Fahrzeuges. Allerdings, so die Zeitschrift weiter, reiche ein einfaches Fehlverhalten zur Verurteilung noch nicht aus. Voraussetzung ist, dass grob verkehrswidrig und rücksichtlos gehandelt wurde. Das bedeute aber auch, dass es nicht zu einem Unfall kommen muss - schon ein Beinaheunfall reiche für eine Verurteilung.

 

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