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Stichwörter: TaxiPersonenbeförderung
Mittwoch, 12. März 2008

Taxifahrer müssen Fahrgäste auch auf kurzen Strecken fahren

Heidelberg (dpa/tmn) - Fahrten über kurze Strecken sind bei Taxifahrern eher unbeliebt - verweigern dürfen sie diese aber nicht. «Der Taxifahrer hat eine Beförderungspflicht und muss Fahrgäste auch bei kürzeren Strecken mitnehmen.»


Beförderungspflicht: Taxifahrer müssen ihre Fahrgäste auch bei kürzeren Strecken mitnehmen. (Bild: dpa)

Darauf weist der Jurist Michael Eckert aus Heidelberg, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein hin. Zumutbar müsse die kurze Fahrt allerdings sein: «Wenn sie vor Hausnummer neun stehen und zur Nummer elf gefahren werden wollen und der Taxifahrer nach stundenlanger Wartezeit dafür seinen Standplatz aufgeben muss, dann ist das sicherlich nicht zumutbar.»

Generell muss jeder Gast das mehrere Euro teure «Grundentgelt» zahlen - egal ob er einige Kilometer oder einige hundert Meter gefahren werden will. Fährt ein Taxifahrer allerdings unter Verweis auf sein Navigationsgerät Umwege, müsse der Gast dies nicht zahlen: «Der Fahrgast muss die kürzeste und schnellste Route zahlen, alles andere nicht», sagte Eckert. Zwar könne man «lange diskutieren», was die günstigste Strecke ist. «Das kann von der Uhrzeit, von Staus, von Großereignissen abhängen.» Bei Navis aber könne der Taxifahrer verschiedene Möglichkeiten zur Routenberechnung eingeben. Das könne der kürzeste Weg sein - aber auch die Option «Bundesstraßen bevorzugt». «Dann landen sie ganz schnell auf großen Umgehungsstraßen und fahren eben nicht die günstigste Route», erläuterte Eckert.

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