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Montag, 5. Februar 2007

Kfz-Versicherung kann Alkoholsünder in Regress nehmen

Berlin (dpa/gms) - Alkohol am Steuer kann für Autofahrer teuer werden. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.


Alkoholtest: Gerade zu Karneval kommt es oft zu Unfällen wegen des Alkohols.

Berlin (dpa/gms) - Alkohol am Steuer kann für Autofahrer teuer werden. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Zwar entschädige die Kfz-Haftpflicht bei einem durch Alkohol bedingten Unfall das Opfer in voller Höhe. Die Versicherung sei aber dazu berechtigt, sich vom Versicherungsnehmer bis zu 5000 Euro zurückzuholen. Gerade in der Karnevalszeit komme es immer wieder zu Unfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist.

Auch Beifahrer sollten aufpassen: Wenn sie wissen, dass der Fahrer, zu dem sie ins Auto steigen, alkoholisiert ist, könne die Versicherung nach einem Unfall die Höhe des Schmerzensgeldes verringern. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt der GDV, nach feucht-fröhlichen Karnevalsfeiern das eigene Auto stehen zu lassen und mit dem Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren.

 

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