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Montag, 8. Januar 2007

Bußgeld wegen Hantierens mit dem Organizer am Steuer

Karlsruhe/Berlin (dpa/gms) - Wer am Steuer mit einem Organizer hantiert, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 3 SS 219/05).

Karlsruhe/Berlin (dpa/gms) - Wer am Steuer mit einem Organizer hantiert, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 3 SS 219/05).

Denn zumindest Geräte, mit denen auch das mobile Telefonieren möglich ist, seien als Mobiltelefon einzustufen - und das Telefonieren am Steuer ist untersagt. Ob im betreffenden Fall tatsächlich telefoniert oder nur der Datenspeicher abgerufen wird, spiele keine Rolle.

 

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