Versicherungsschein immer sicher verwahren
Bremen/Oldenburg (dpa/tmn) - Ein Versicherungsschein sollte immer sicher verwahrt werden. Denn in den Vertragsbedingungen vieler Unternehmen steht, dass der bloße Inhaber des Originalscheins die Police kündigen darf.
Bremen/Oldenburg (dpa/tmn) - Ein Versicherungsschein sollte immer sicher verwahrt werden. Denn in den Vertragsbedingungen vieler Unternehmen steht, dass der bloße Inhaber des Originalscheins die Police kündigen darf.
Bei Lebensversicherungen kann er dann zum Beispiel die Versicherungssumme einstreichen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin und beruft sich auf einen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Bremen verhandelt wurde (Az.: 3 U 45/07). Die Ehefrau des Versicherten legte dabei der Versicherung den Schein vor, sprach die Kündigung aus und ließ sich die Versicherungsleistung von 5500 Euro auf ihr Konto überweisen. Der Mann klagte dagegen ohne Erfolg.
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