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Dienstag, 6. Mai 2008

Versicherung darf Privatgutachten einholen

Koblenz (dpa) - Hegt eine Versicherung nach einem Unfall den Verdacht, dass es sich um ein gestelltes Geschehen handelt, so darf sie ein Privatgutachten einholen und den Versicherten notfalls an den Kosten beteiligen.

Koblenz (dpa) - Hegt eine Versicherung nach einem Unfall den Verdacht, dass es sich um ein gestelltes Geschehen handelt, so darf sie ein Privatgutachten einholen und den Versicherten notfalls an den Kosten beteiligen.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch muss die Versicherung nicht abwarten, ob das Gericht ihre Bedenken teilt und einen Gutachter beauftragt. Erforderlich ist lediglich, dass der Verdacht nicht völlig aus der Luft gegriffen war (Beschluss vom 13.2.2008 - 14 W 81/08).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Beschluss die Beschwerde einer Fahrzeughalterin zurück. Die Frau war in einen Unfall verwickelt, dessen Ablauf der Versicherung verdächtig vorkam. Das Unternehmen beauftragte daher einen Gutachter mit der Überprüfung des Falles. Zwar konnte der Verdacht des Versicherungsbetrugs nicht nachgewiesen werden, gleichwohl sollte die Klägerin sich nach dem Willen des Landgerichts Koblenz anteilig auch an den Gutachterkosten beteiligen, da sie mit ihrer Zahlungsklage nicht in vollem Umfang Erfolg hatte. Die Klägerin war der Ansicht, sie hätte sich nur an den Kosten eines gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachtens beteiligen müssen.

Das OLG sah dies anders. Der Verdacht der Versicherung sei durchaus nachvollziehbar gewesen, sie habe sich daher ohne Einschaltung des Gerichts der Hilfe eines Sachverständigen bedienen dürfen, entschieden die Richter.


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