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Mittwoch, 25. April 2007

Verbraucherschützer: Fehlende Angaben zu Energieverbrauch

Düsseldorf (dpa) - Genaue Angaben zum Energieverbrauch von Haushaltsgeräten suchen Kunden beim Kauf oft vergeblich. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen.


Düsseldorf (dpa) - Genaue Angaben zum Energieverbrauch von Haushaltsgeräten suchen Kunden beim Kauf oft vergeblich. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen.

Bei 120 der 131 untersuchten Fachgeschäfte, Katalog- und Internetanbieter seien «teilweise gravierende Mängel bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht» festgestellt worden, heißt es in der in Düsseldorf vorgestellten Untersuchung.

Auf mehr als 20 000 Haushaltsgeräten hätten die Kontrolleure der Verbraucherzentrale nach den farbigen Energie-Aufklebern geforscht. In den untersuchten Geschäften hätten die Etiketten bei 20 Prozent der Waren komplett gefehlt. Bei weiteren rund 16 Prozent seien sie zwar vorhanden gewesen, «allerdings nicht wie vorgeschrieben von außen deutlich sichtbar», kritisierten die Verbraucherschützer.

Große Elektrofachmärkte schnitten nach Angaben der Verbraucherzentrale am besten ab: Sie seien der Kennzeichnungspflicht in 96 Prozent der Fälle nachgekommen. Elektrofachgeschäfte folgten mit 73 Prozent. Einrichtungshäuser hinkten bei der exakten Kennzeichnung mit 41 Prozent hinterher, Küchenstudios mit knapp 25 Prozent. Unterschiede hätten sich auch beim Fernabsatz gezeigt: die getesteten Katalogwaren seien zu knapp 92 Prozent korrekt ausgezeichnet worden, Angebote im Internet dagegen nur zu 62 Prozent.

Seit 1998 ist der deutsche Handel nach einer EU-Richtlinie verpflichtet, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten mit dem so genannten Energie-Label zu kennzeichnen. Dieses gibt an, welcher der insgesamt sieben Energieeffizienzklassen (A bis G) das Gerät zugeordnet wird. Ein Gerät der Klasse A ist besonders sparsam im Energieverbrauch, Geräte der Klasse G verbrauchen besonders viel Energie.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert nicht nur eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie, sondern auch ihre Überarbeitung und Aktualisierung. Der Kennzeichnungskompromiss aus den 90er Jahren sei mittlerweile veraltet.


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