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Dienstag, 20. November 2007

Umzug in Pärchenwohnung - Haftpflicht darf gekündigt werden

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wer als Pärchen erstmals eine gemeinsame Wohnung bezieht, darf die eine damit überflüssige Haftpflichtpolice sofort kündigen. Das berichtet Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.


Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wer als Pärchen erstmals eine gemeinsame Wohnung bezieht, darf die eine damit überflüssige Haftpflichtpolice sofort kündigen. Das berichtet Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

«Die Versicherungsunternehmen haben sich eine entsprechende Selbstverpflichtung auferlegt», so Rudnik. «Demnach gilt für die später abgeschlossene Police ein nicht fristgebundenes Sonderkündigungsrecht.»

Wer mit dem Bezug einer Wohnung eine sogenannte eheähnliche Lebensgemeinschaft gründet, braucht - ebenso wie Familien - nur eine Haftpflichtpolice. Üblicherweise können Versicherte diese bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Entscheidend dafür, dass mehr als eine Person den Haftpflichtschutz einer Police genießt, ist ein gemeinsamer Hausstand. Zudem müssen sie unter derselben Adresse gemeldet sein.

«Wer nicht verheiratet ist, sollte aber unbedingt Name und Geburtsdatum des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in die Police aufnehmen lassen», sagte Rudnik. «Dann besteht im Leistungsfall Klarheit.» Mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein lasse sich das leicht erledigen.


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