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Montag, 21. Juli 2008

Umtausch oder Geld zurück - Kundenrechte beim SSV

Düsseldorf (dpa/tmn) - Verbraucher dürfen grundsätzlich auch reduzierte Ware umtauschen, wenn diese Fehler aufweist. Wer jedoch in dem am Montag (21. Juli) gestarteten inoffiziellen Sommerschlussverkauf zuschlägt, kauft am besten dennoch mit Bedacht.


Weist die Ware Fehler auf, hat der Kunde trotz SSV ein Umtauschrecht. (Bild: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Verbraucher dürfen grundsätzlich auch reduzierte Ware umtauschen, wenn diese Fehler aufweist. Wer jedoch in dem am Montag (21. Juli) gestarteten inoffiziellen Sommerschlussverkauf zuschlägt, kauft am besten dennoch mit Bedacht.

So gibt es beispielsweise kein automatisches Umtauschrecht, wenn ein Produkt plötzlich nicht mehr gefällt oder der Kunde die Kleidung doch eine Nummer größer bräuchte. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Hier komme es allein auf die Kulanz des Händlers an.

Allein bei mangelhafter Neuware hat der Käufer ein Gewährleistungsrecht. Klemmt beispielsweise der Reißverschluss oder funktioniert das Elektrogerät nicht mehr, können Ansprüche zwei Jahre lang geltend gemacht werden. Bevor ein Kunde aber Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises hat, darf der Händler die fehlerhafte Ware in der Regel zweimal reparieren oder einmal für Ersatz sorgen. Ein Vorteil für den Kunden: Auch schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitungen gelten als Mangel, für den der Händler haften muss.


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