Ultraschall kann Risiko von plötzlichem Kindstod bestimmen
München (dpa/gms) - Eine Ultraschall-Untersuchung kann nach Angaben von Experten helfen, das Risiko eines Babys für plötzlichen Kindstod zu bestimmen. Das berichtet die Fachzeitung «Ärztliche Praxis».
München (dpa/gms) - Eine Ultraschall-Untersuchung kann nach Angaben von Experten helfen, das Risiko eines Babys für plötzlichen Kindstod zu bestimmen. Das berichtet die Fachzeitung «Ärztliche Praxis».
Durch das Verfahren kann herausgefunden werden, ob das Kind zu einer Risikogruppe gehört, bei der die Strömungsgeschwindigkeit des Blutes unter bestimmten Umständen verringert wird. Mangelnder Blutfluss durch eine Schlagader, die das Gehirn mit Sauerstoff versorgt, sei ein Auslöser des so genannten Sudden Infant Death Syndrome (SIDS).
Zu einer solchen Unterversorgung komme es zum Beispiel, wenn Babys auf dem Bauch liegen und den Kopf zur Seite drehen. Allerdings betrifft das nicht alle Säuglinge: Nur bei 1,5 Prozent von ihnen verlangsamt sich der Blutfluss deutlich durch die Lage des Kopfes, wie Kinderärzte an der Klinik für Kinder und Jugendliche von der Sozialstiftung des Klinikums Bamberg jetzt herausgefunden haben. Ob ein Kind zu dieser Risikogruppe gehört, könne durch eine Ultraschall-Untersuchung der Arterie herausgefunden werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Ulraschall in der Medizin (DEGUM) empfiehlt dem Bericht zufolge Ultraschall-Reihenuntersuchungen bei Säuglingen. Damit ließen sich gefährdete Kinder rechtzeitig erkennen und Fälle von plötzlichem Kindstod verhindern. Eltern, deren Kinder zu der Risikogruppe gehören, sollte besonders darauf achten, ihr Baby richtig hinzulegen, und zwar auf den Rücken.
In den Industrieländern sterben laut dem Bericht ein bis zwei von jeweils 2000 Kindern im ersten Lebensjahr an plötzlichem Kindstod.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.