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Donnerstag, 30. November 2006

Seriöse Spendensammler können Genehmigung zeigen

Stuttgart (dpa/gms) - Wer an der Seriosität eines Spendensammlers zweifelt, sollte sich dessen Sammlungsgenehmigung zeigen lassen. Sie wird von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.


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Stuttgart (dpa/gms) - Wer an der Seriosität eines Spendensammlers zweifelt, sollte sich dessen Sammlungsgenehmigung zeigen lassen. Sie wird von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgestellt, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

Geht alles mit rechten Dingen zu, kann der Sammler auch einen speziellen Ausweis vorzeigen und hat eine verplombte Spendendose dabei. Auf verlässliche Organisationen weist zudem das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) hin.

Wer an der Haustür oder auch in der Fußgängerzone zu leichtgläubig ist, riskiert zum einen, dass sein Geld nicht wirklich Bedürftigen zu Gute kommt. Zudem besteht die Gefahr, sich zu Fördermitgliedschaften mit bis zu zwei Jahren Laufzeit überreden zu lassen. Im Gegensatz zu Zeitschriftenabonnements, die zwischen Tür und Angel abgeschlossen wurden, gibt es hier kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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