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Dienstag, 20. März 2007

Schenkung oder Darlehen: Bei Geldverleih vorsichtig sein

Berlin (dpa/gms) - Wer verliehenes Geld zurück haben möchte, muss beweisen, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor (Az: 25 U 32/05), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.


Berlin (dpa/gms) - Wer verliehenes Geld zurück haben möchte, muss beweisen, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor (Az: 25 U 32/05), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.

Kommt es zu einem Prozess, muss der Geldgeber vor Gericht ausreichend darstellen, dass das Leihverhältnis auch dem Empfänger klar gewesen ist. Kann dies nicht bewiesen werden, steht dem Geldgeber keine komplette Rückzahlung des geliehenen Betrages zu.

In dem Fall hatte eine wohlhabende Tante ihrem Neffen und seiner damaligen Ehefrau rund 56 000 Euro zur Verfügung gestellt, welches sie nach deren Trennung zurückverlangte. Das Gericht sprach ihr jedoch nur die Hälfte des Betrages zu. Schließlich sei zwischen den Parteien weder über Rückzahlungsmodalitäten gesprochen worden noch sei eindeutig klar gewesen, dass es sich um ein Darlehen handelte. Auch der Umstand, dass die Tante das Geld erst nach der Trennung der Eheleute zurückforderte, sprach nach Ansicht des Gerichts dafür, dass eine Rückzahlung nicht unbedingt verpflichtend war.


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