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Dienstag, 16. Januar 2007

Restschuldversicherung ist bei Ratenkrediten häufig unnötig

Berlin (dpa/gms) - Eine Restschuldversicherung bei Ratenkrediten ist häufig unnötig. Gerade bei geringen Monatsraten sei eine solche Absicherung verzichtbar, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin, die die Kreditberatung von Banken auf den Prüfstand gestellt hat.

Berlin (dpa/gms) - Eine Restschuldversicherung bei Ratenkrediten ist häufig unnötig. Gerade bei geringen Monatsraten sei eine solche Absicherung verzichtbar, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin, die die Kreditberatung von Banken auf den Prüfstand gestellt hat.

In weniger als zehn von 100 Fällen würden Ratenkredite nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt, und die Absicherung sei vergleichsweise teuer. Dennoch haben Kunden, die ein Kreditangebot ohne Restschuldversicherung wollen, offenbar schlechte Karten. In 36 der 91 geführten Testgespräche ignorierten die Berater zunächst den ausdrücklichen Wunsch des Kunden, keine Restschuldversicherung zu wollen. Zudem wurde die Kostenbelastung des Kredits durch die Versicherung nicht immer in den effektiven Jahreszins eingerechnet, schreibt die Organisation in ihrer Zeitschrift «Finanztest». Damit ist dem Kunden ein Überblick über seine Gesamtbelastung verwehrt. Auch ein Ausdruck des Kreditangebots war den Angaben zufolge nicht selbstverständlich, der effektive Zins wurde dem Kunden häufig gar nicht mitgeteilt.

Allgemein ist die Kreditberatung von Banken nach dem Urteil der Stiftung Warentest häufig schlecht: Nur drei von 13 Banken hätten gut beraten, als Testkunden einen Kredit über 5000 Euro aufnehmen wollten: die Commerzbank, die Postbank und die Berliner Sparkasse. Mehr als die Hälfte der Banken erhielt dagegen nur die Note «ausreichend» oder «mangelhaft». Die Testkunden führten je sieben Beratungsgespräche in verschiedenen Filialen der Banken.

Die Note «mangelhaft» erhielten zwei Institute, in denen neben dem Kredit nicht nur das Versicherungspaket verkauft werden sollte: Es wurden auch ohne Zustimmung der Kunden Daten bei der Schufa abgefragt. Dies sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Solche Abfragen kamen bei insgesamt sieben getesteten Instituten vor.

Eine Schufa-Anfrage verschlechtert den so genannten Score-Wert eines Kunden, der die Wahrscheinlichkeit beschreiben soll, mit der ein Kredit zurückgezahlt wird. Das kann nach Worten der Warentester dazu führen, dass ein Kunde durch das Einholen mehrerer Angebote seine Kreditwürdigkeit mindert. Bei Ratenkrediten müssen Kunden viele persönliche Angaben beibringen. Von ihnen hängt ab, zu welchen Konditionen der Kredit gewährt wird. So könne der Zins bei derselben Bank sieben Prozent, aber auch 14 Prozent betragen.


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