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Donnerstag, 22. März 2007

Reparaturen am Haus erst ab 2006 absetzbar

Berlin (dpa/gms) - Handwerkerleistungen wie der Anstrich einer Hauswand können für das Jahr 2005 nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin.


Berlin (dpa/gms) - Handwerkerleistungen wie der Anstrich einer Hauswand können für das Jahr 2005 nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin.

Steuerzahler, die wegen solcher Handwerkerrechnungen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2005 eingelegt haben, müssen mit einem negativen Bescheid rechnen. Das Gericht bestätigte, dass solche Arbeiten vor dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht zu den steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen gehörten (Aktenzeichen: VI R 77/05).

Für die Jahre 2003 bis 2005 zählten dazu nur Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt wurden und in regelmäßigen Abständen anfielen. Das war zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Zubereitung von Essen oder die Pflege sowie die Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. Von Fachpersonal geleistete Handwerkerarbeiten zählten nicht dazu.

Erst zum 1. Januar 2006 wurde die Rubrik der haushaltsnahen Dienstleistungen um Handwerkerleistung erweitert. Zu den zusätzlich begünstigten Rechnungen gehören jetzt den Angaben zufolge alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der selbst genutzten Wohnung, am Haus oder der Garage. Sie können in der Steuererklärung für das Jahr 2006 berücksichtigt werden.


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