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Donnerstag, 10. Juli 2008

Putzfrau im Ferienhaus teils steuerlich absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Wer in seinem Ferienhaus im Ausland eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten künftig zum Teil steuerlich absetzen. Das berichtet die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Wer in seinem Ferienhaus im Ausland eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten künftig zum Teil steuerlich absetzen. Das berichtet die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Die neue Regelung gelte für alle haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, wenn der Haushalt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt, so die Kammer. Für die Putzfrau können in der Regel bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens allerdings 600 Euro abgesetzt werden.

Die gleiche Regelung gilt den Angaben zufolge auch für Ausgaben, die durch Handwerker angefallen sind, zum Beispiel bei Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist allerdings, dass für die Leistungen eine Rechnung ausgestellt wurde, die nachweislich auf dem Konto des Beschäftigten beglichen wurde. Die Steuerermäßigung berücksichtigt nur die Arbeitskosten und keine Materialkosten. Sie muss außerdem vorher beantragt werden.


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