Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 30. Januar 2007

Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit jederzeit nachweisen

Mainz (dpa) - Ein Prozessbeteiligter muss auch nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe jederzeit Auskunft zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geben. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.


Mainz (dpa) - Ein Prozessbeteiligter muss auch nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe jederzeit Auskunft zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geben. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Kommt der Betroffene dieser Pflicht nicht nach, so darf das Gericht die Bewilligung wieder aufheben. Die Richter wiesen mit ihrem Beschluss die Beschwerde eines Klägers gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen zurück. Es hatte dem Mann für ein arbeitsgerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Als das Gericht später vom Kläger wissen wollte, ob und gegebenenfalls inwieweit sich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse geändert hätten, reagierte der Betroffene nicht. Das Arbeitsgericht hob darauf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf. Erst vor dem LAG legte der Kläger einen Teil der geforderten Nachweise vor.

Das LAG betonte nun, der Kläger habe sich offenbar in dem Irrtum befunden, die erforderlichen Unterlagen zu seiner finanziellen Bedürftigkeit nur beim Antrag auf Prozesskostenhilfe vorlegen zu müssen. Es sei aber unerheblich, ob diese Nachweise absichtlich oder wegen grober Nachlässigkeit nicht präsentiert worden seien.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>