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Mittwoch, 16. Juli 2008

Privatklagen bergen Skurriles und sind teuer

Frankfurt/Main (dpa) - Um gestohlene Blumenzwiebeln oder eingeknickte Zäune geht es, wenn Amtsrichter Dieter Schott in Frankfurt verhandelt. Dort treten bei den Privatklagen skurrile Auseinandersetzungen ans Tageslicht.

Frankfurt/Main (dpa) - Um gestohlene Blumenzwiebeln oder eingeknickte Zäune geht es, wenn Amtsrichter Dieter Schott in Frankfurt verhandelt. Dort treten bei den Privatklagen skurrile Auseinandersetzungen ans Tageslicht.

Es seien oft Leute, die «eigentlich nur ihre Sorgen loswerden wollen, weil sie nirgendwo anders angehört werden», sagt Schott, der seit 1982 in Frankfurt für die Privatklagen zuständig ist.

Kommen Staats- oder Amtsanwaltschaft nach einer Strafanzeige zum Ergebnis, dass «keine über den Lebenskreis der direkten Beteiligten hinausgehende Störung der Rechtsordnung eingetreten ist», bleibt den Geschädigten nur eines. Sie müssen selbst den Stift in die Hand nehmen und eine Anlageschrift entwerfen, die dann vor dem Amtsgericht als Privatklage verhandelt wird.

So ging es beispielsweise einer jungen Frau in einem Frankfurter Vorort, deren Nachbarin von ihr plötzlich in der Siedlung behauptete, sie habe aus den Vorgärten die Blumenzwiebeln ausgegraben. Richter Schott verhandelte gegen die Nachbarin wegen Verleumdung und konnte sie nach gutem Zureden davon überzeugen, dass die besagten Tulpenzwiebeln schließlich auch die Mäuse gefressen haben könnten. «Im Privatklageverfahren geht es vor allem darum, den Rechtsfrieden wiederherzustellen», sagt Schott, der stolz darauf ist, dass dies in mehr als der Hälfte aller Fälle auch zu gelingen scheint.

Die meisten der derzeit noch rund 15 Fälle im Jahr beinhalten Nachbarschaftsstreitigkeiten - und der Anteil der Menschen aus der sogenannten besseren Gesellschaft unter den Klagenden ist erstaunlich hoch. Wie beispielsweise der Vorstandsvorsitzende einer Kreissparkasse und der promovierte Chemiker, die sich eines Tages vor ihren nebeneinanderliegenden Reihenhäuschen eine handfeste Prügelei lieferten. Der Grund: Beim Anliefern von Bausand hatte auch der Vorgarten des Nachbarn etwas abbekommen. Auch in diesem Verfahren konnte den beiden Akademikern klargemacht werden, dass körperliche Gewalt nicht das probate Mittel zur Beibehaltung einer guten Nachbarschaft darstellt.

In einem anderen Fall stand ein Maschendrahtzaun im Mittelpunkt des Geschehens. Während ein promoviertes Pärchen im Urlaub weilte, drangen die ebenfalls gesellschaftlich angesehenen Nachbarsleute in dem Frankfurter Villenvorort in den Garten ein und beschädigten das gute Stück. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung lauteten die Strafvorschriften, ebenfalls zwei «Antragsdelikte», die im Gegensatz zu den «Offizialdelikten» auf dem Weg einer Privatklage verfolgt werden können.

In den 70er und 80er Jahren seien es jährlich noch bis zu 100 Verfahren gewesen, erinnert sich Richter Schott. Der Rückgang könne unter anderem auch mit den Kosten zusammenhängen, die die Rechtsschutzversicherung schon seit Jahren nicht mehr übernehme. Neben den Gerichtskosten von 60 Euro und möglichen Zeugenauslagen kommen auf die meist anwaltlich vertretenen Beteiligten noch Anwaltskosten von durchschnittlich 800 bis 1000 Euro hinzu. «Ein teurer Spaß», schmunzelt Schott. «Ich würde für dieses Geld lieber in Urlaub fahren».


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