Preis sinkt vor Lieferung: Vertrag trotzdem gültig
Zieht sich die Lieferung eines bestellten PCs oder Fernsehers hin, sorgt das bei Kunden oft für Unmut - erst recht, wenn das Gerät in der Wartezeit plötzlich billiger wird.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Zieht sich die Lieferung eines bestellten PCs oder Fernsehers hin, sorgt das bei Kunden oft für Unmut - erst recht, wenn das Gerät in der Wartezeit plötzlich billiger wird. Dennoch darf der Käufer dann nicht mit einem Preisnachlass rechnen.
«Preisänderungen gelten für bereits bestellte Ware nicht, auch wenn sie noch nicht ausgeliefert wurde», sagte Helga Zander-Hyat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Es zählt, was im Kaufvertrag steht.» Gerade bei Unterhaltungselektronik könnten sich die Preise zwar schnell ändern - zum Beispiel, wenn der Anbieter eine neue Rabattaktion startet.
Kunden müssten aber trotzdem den alten Preis bezahlen. Zu lange Lieferzeiten dagegen müssen Käufer nicht hinnehmen, sagte Zander-Hyat. Wenn der Anbieter fest vereinbarte Termine nicht einhält, könnten Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ist kein genaue Lieferfrist angegeben, sollten Kunden den Hersteller nach wenigen Wochen schriftlich anmahnen und ihm eine Frist von zwei bis drei Wochen für die Auslieferung setzen. Hält er diese nicht ein, seien Kunden ebenfalls nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.
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