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Mittwoch, 26. März 2008

Nicht versicherte Schwangere: Anspruch auf Vorsorge

München (dpa/tmn) - Auch Schwangere ohne Krankenversicherung haben einen Anspruch auf die üblichen Vorsorgeuntersuchungen. Sind die Frauen weder selbst noch über den Partner versichert, übernehme die Sozialhilfe die Kosten, teilt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München mit.

München (dpa/tmn) - Auch Schwangere ohne Krankenversicherung haben einen Anspruch auf die üblichen Vorsorgeuntersuchungen. Sind die Frauen weder selbst noch über den Partner versichert, übernehme die Sozialhilfe die Kosten, teilt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München mit.

«Dies betrifft auch die Feststellung der Schwangerschaft», erläutert BVF-Präsident Christian Albring. Die Untersuchungen der werdenden Mütter seien von «zentraler Bedeutung».

Die gesetzlich zugesicherten Mutterschaftsleistungen bestehen laut BVF aus ärztlicher Betreuung und Hebammenhilfe, die mit Beginn der Schwangerschaft und um die Geburt herum in Anspruch genommen werden können. «Auch Hilfsmittel, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind von Zuzahlungen befreit», sagt Albring.


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