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Freitag, 23. März 2007

Neues Unterhaltsrecht wirkt rückwirkend

Berlin (dpa) - Das von der großen Koalition vereinbarte neue Unterhaltsrecht hat nach einer endgültigen Verabschiedung grundsätzlich auch Auswirkungen auf bereits bestehende Unterhaltsregelungen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin.


Berlin (dpa) - Das von der großen Koalition vereinbarte neue Unterhaltsrecht hat nach einer endgültigen Verabschiedung grundsätzlich auch Auswirkungen auf bereits bestehende Unterhaltsregelungen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin.

Eine Klagewelle befürchtet das Ministerium jedoch nicht. Korrekturen bestehender Regelungen könnten die Beteiligten nur im Wege der so genannten Änderungsklage geltend machen. Voraussetzung sei, dass auf Grund des neuen Rechts wesentliche Änderungen zu erwarten seien und eine Neufestlegung für alle Beteiligten zumutbar sei.

Die Familienrechtsexpertin des Deutschen Anwaltvereins, Eva Becker, rechnete aber zumindest mit «sehr vielen Anfragen» von Betroffenen nach In-Kraft-Treten des neuen Rechts. Es sei dann abzuwarten, wie Rechtsprechung die Kriterien der Abänderungsklage auslegt, die aus Sicht des Ministeriums eine Prozessflut verhindern sollen.

Nach langem Tauziehen hatten sich die Koalitionsspitzen auf das neue Unterhaltsrecht verständigt, das nun zum 1. Juli wirksam werden soll. Nach der Verständigung werden Kinder im Unterhaltsrecht künftig absoluten Vorrang haben. Ihre Ansprüche werden als erste berücksichtigt. Die Union konnte durchsetzen, dass danach gleichrangig alle Ansprüche von geschiedenen Ehefrauen zu erfüllen sind. Das stellt insbesondere die zweite Ehefrau besser als bisher. Unverheiratete Partner, die Kinder erziehen, stehen nach wie vor am schlechtesten. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf wollte sie noch mit den geschiedenen Frauen zumindest dann gleich behandeln, wenn sie kleine Kinder erziehen.

Anwältin Becker meinte, dass insbesondere die geschiedenen zweiten Ehefrauen die Neuregelung genau beobachten werden. Aus dieser Gruppe seien die meisten Anfragen zu erwarten.


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