Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
"Der neue Bußgeldkatalog ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.
"Für Verkehrsrowdies ist kein Platz auf unseren Straßen. Raser, Drängler, Alkoholsünder und Fahrer, die sich unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzen, werden künftig mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen. Damit bestrafen wir die Hauptverursacher der schlimmsten Unfälle. Bei leichteren Verstößen bleibt es bei den bisherigen Geldbußen. Die überwiegende Zahl der Autofahrer fährt vernünftig und hat nichts zu befürchten."
Die Bußgelder für zu hohe Geschwindigkeit, die Missachtung der Vorfahrt und Alkohol oder Drogen am Steuer werden zum Teil verdoppelt. Wer riskante Überholmanöver durchführt oder zu dicht auffährt, muss mich deutlich erhöhten Bußgeldern rechnen.
"Höhere Bußgelder schrecken ab", so Minister Tiefensee weiter. "Die Einführung der Gurtpflicht in der Bundesrepublik ist zunächst kaum befolgt worden. Als das Fahren ohne Gurt 1984 mit einem Bußgeld von 40 DM belegt wurde, stieg die Anschnallquote sofort von 60 auf 90 Prozent. Höhere Bußgelder zeigen Wirkung. Die Zahl der Todesopfer im Verkehr ist im vergangenen Jahr auf ein Rekordtief gesunken. Der neue Bußgeldkatalog wird dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen."
Die Verwarnungsgelder und die Punkteeinträge im zentralen Verkehrsregister in Flensburg bleiben unverändert.
Bundesverkehrsminister Tiefensee appelliert an die Bundesländer, für ausreichende Kontrollen zu sorgen: "Der Bußgeldkatalog wirkt nur, wenn genügend Polizeibeamte zur Verfügung stehen, um die Bußgelder bei Verstößen auch zu verhängen."
Hier geht's zum aktuellen Bußgeldkatalog >>
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