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Donnerstag, 31. Juli 2008

Lippenbekenntnis reicht nicht für Einbürgerung

Mannheim (dpa) - Will ein Ausländer einen deutschen Pass, reicht ein bloßes Lippenbekenntnis zur demokratischen Grundordnung nicht aus. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.

Wer einen deutschen Pass will, muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen - ein Lippenbekenntnis reicht laut einem Urteil nicht aus. (Bild: dpa)

Mannheim (dpa) - Will ein Ausländer einen deutschen Pass, reicht ein bloßes Lippenbekenntnis zur demokratischen Grundordnung nicht aus. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.

Ein Ausländer müsse wenigstens einfache Grundkenntnisse besitzen und die sogenannte Loyalitätserklärung verstehen. Die Mannheimer Richter wiesen damit die Klage eines 36 Jahre alten Mannes aus Sri Lanka ab, der seit Mai 1998 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt und in Stuttgart lebt. Der Tamile hat gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben (Az.: 11 K 3637/06).

Laut Urteil hatten die Stuttgarter Behörden dem Kläger die Einbürgerung zunächst verweigert, weil er der gewalttätigen tamilischen Separatistenorganisation LTTE nahe stehen soll. Dieser Punkt blieb jedoch strittig und war für den VGH nicht mehr ausschlaggebend. Im Verlauf des Verfahrens hatte sich nämlich herausgestellt, dass der Tamile die abgegebene Erklärung nicht verstanden hatte.

Er habe noch nicht einmal rudimentäre Grundkenntnisse über die freiheitliche demokratische Grundordnung, heißt es im Urteil. So habe der Mann beispielsweise den politischen Unterschied zwischen Deutschland und Sri Lanka nicht erklären können. Bei der Frage, ob er Grundrechte oder Menschenrechte kenne, habe er geantwortet, «man müsse machen, was einem Gerichte, das Gesetz oder die Polizei sagen».


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