Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 29. April 2008

Kunstwerke im Garten: Police deckt selten Unwetterschäden

München/Berlin (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung kommt in der Regel nicht für Unwetterschäden an Kunstwerken im Garten auf. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 251 C 19971/06).

München/Berlin (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung kommt in der Regel nicht für Unwetterschäden an Kunstwerken im Garten auf. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 251 C 19971/06).

In dem Fall hatte eine Eigenheimbesitzerin eine Stahlskulptur auf der Terrasse aufgestellt. Der Standort war nur zum Teil von einem Balkon überdacht. Als ein Hagelsturm nahte, deckte die Frau das Kunstwerk mit einer Wolldecke ab. Dennoch nahm es schweren Schaden.

Die Kosten für die Restaurierung - einem Fachmann zufolge rund 4500 Euro - verlangte die Geschädigte von ihrer Hausratversicherung. Diese zahlte aber nicht: Laut Vertrag waren nur Gegenstände versichert, die sich «am vertraglich vereinbarten Versicherungsort» befanden. Ein im Freien stehendes Kunstwerk gehöre nicht dazu. Geschützt seien lediglich «mit dem Haus verwachsene» Gegenstände wie Markisen oder Antennen. Daher lehnte das Gericht die Forderung der Frau ab.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>