Kunstwerke im Garten: Police deckt selten Unwetterschäden
München/Berlin (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung kommt in der Regel nicht für Unwetterschäden an Kunstwerken im Garten auf. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 251 C 19971/06).
München/Berlin (dpa/tmn) - Die Hausratversicherung kommt in der Regel nicht für Unwetterschäden an Kunstwerken im Garten auf. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 251 C 19971/06).
In dem Fall hatte eine Eigenheimbesitzerin eine Stahlskulptur auf der Terrasse aufgestellt. Der Standort war nur zum Teil von einem Balkon überdacht. Als ein Hagelsturm nahte, deckte die Frau das Kunstwerk mit einer Wolldecke ab. Dennoch nahm es schweren Schaden.
Die Kosten für die Restaurierung - einem Fachmann zufolge rund 4500 Euro - verlangte die Geschädigte von ihrer Hausratversicherung. Diese zahlte aber nicht: Laut Vertrag waren nur Gegenstände versichert, die sich «am vertraglich vereinbarten Versicherungsort» befanden. Ein im Freien stehendes Kunstwerk gehöre nicht dazu. Geschützt seien lediglich «mit dem Haus verwachsene» Gegenstände wie Markisen oder Antennen. Daher lehnte das Gericht die Forderung der Frau ab.
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