Kosten für Privatschulen nur begrenzt absetzbar
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kosten für Privatschulen können in der Steuererklärung für 2008 nur noch zu 30 Prozent und maximal bis 3 000 Euro abgesetzt werden. Allerdings gilt dies erstmals auch, wenn der Nachwuchs auf eine Schule im europäischen Ausland geht.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kosten für Privatschulen können in der Steuererklärung für 2008 nur noch zu 30 Prozent und maximal bis 3 000 Euro abgesetzt werden. Allerdings gilt dies erstmals auch, wenn der Nachwuchs auf eine Schule im europäischen Ausland geht.
Dies gehe aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 hervor, teilt die Steuerberaterkammer Hessen in Frankfurt mit. Bislang konnten Eltern in der Steuererklärung nur für deutsche Schulen 30 Prozent des Schulgeldes geltend machen, jedoch gab es bisher kein Limit.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr, in dem eine Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldern in Europa gefordert wurde. Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit ist, dass es sich um eine staatlich genehmigte beziehungsweise nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt.
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