Keine Panik: Wann Inkassoforderungen rechtens sind
Berlin/Erfurt (dpa/tmn) - Die Forderungen klingen oft dramatisch: Nach mehreren erfolglosen Mahnungen, aber gelegentlich auch schon bei der ersten Zahlungsaufforderung, drohen manche Unternehmen Verbrauchern mit der Einschaltung eines Inkassobüros.

Die Kosten können unterschiedlich hoch sein - seriöse Inkassounternehmen halten sich aber an die gesetzlichen Regeln. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)
Berlin/Erfurt (dpa/tmn) - Die Forderungen klingen oft dramatisch: Nach mehreren erfolglosen Mahnungen, aber gelegentlich auch schon bei der ersten Zahlungsaufforderung, drohen manche Unternehmen Verbrauchern mit der Einschaltung eines Inkassobüros.
Angst sollte Empfängern das aber nicht gleich machen. Zwar können zusätzliche Kosten entstehen - grundsätzlich gelten für das Eintreiben von Forderungen aber die gleichen Regeln, die immer zwischen Schuldnern und Gläubigern gelten. Und handfeste Einschüchterungen sind verboten.
Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin hat bei Verbrauchern trotzdem eine besondere Ehrfurcht vor Inkassobüros ausgemacht: «Viele Empfänger derartiger Schreiben scheint ein ehrfürchtiges Erschauern zu packen, wenn sie 'Inkasso' nur lesen», sagt der Jurist. «Offenbar setzt sich noch immer der Irrglaube fort, ein Schreiben von einem Inkassobüro habe eine andere Qualität als ein einfacher Brief des Gläubigers.»
Die Unternehmen bauen dann darauf, dass einige Leute schon aus Angst überweisen, sagt Jahn. Dabei haben Inkassounternehmen keine besonderen Rechte: «Auch sie müssen sich an die allgemeinen Gesetze halten. Eine strafrechtlich relevante Nötigung ist also auch für Inkassounternehmen unzulässig.» Angst vor «schwarz gekleideten Herren» müsse also niemand haben.
«Kriminelle Drohungen kommen in der Praxis auch kaum vor», fügt der Jurist Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt hinzu. Grundsätzlich sollten Betroffene zunächst prüfen, ob die Forderung, um die es in dem Inkassoverfahren gehen soll, überhaupt besteht. «Wenn ich zur Zahlung verpflichtet bin, und ich habe es bloß verpennt, dann sollte ich den Betrag schnell begleichen», rät Reichertz. Anders sei es aber, wenn die Forderung umstritten ist.
«Wenn ich als Verbraucher ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalte, sollte ich das Büro auf etwaige Widersprüche gegen diese Forderung hinweisen.» Zusätzlich könnten Verbraucher das Inkassobüro um Einblick in die Akte bitten. Aus seiner Beratungspraxis habe er den Verdacht, dass viele Unternehmen Forderungen an Inkassobüros übergeben, ohne auf einen etwaigen Streit um die Forderung hinzuweisen, sagt Reichertz. «Wenn die Forderung wirklich unberechtigt ist, sollte ich mich nicht einschüchtern lassen.»
Besondere Inkassogebühren müssen Verbraucher in der Regel zum Beispiel dann nicht entrichten, wenn ein Unternehmen ein Inkassobüro einschaltet, ohne den Verbraucher jemals gemahnt zu haben. Wolfgang Spitz, Präsidiumsmitglied beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Berlin, verweist darauf, dass Inkassogebühren sich der Rechtsprechung zufolge an den Vergütungen von Rechtsanwälten orientieren. Diese hängen ihrerseits vom Streitwert, also der Höhe der Forderung, ab.
Inkassounternehmen sind laut Spitz zur redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet - und dazu gehöre ein fairer und seriöser Umgang mit dem Schuldner. Das schließe zum Beispiel aus, diesen mit Anrufen beim Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Beschwerden nimmt unter anderem der Verband entgegen.
INFO: Wann müssen Verbraucher Inkasso-Kosten zahlen?
Verbraucher müssen die Kosten für ein Inkassoverfahren nur unter bestimmten Bedingungen zahlen. Zunächst muss überhaupt eine Forderung gegen den Verbraucher bestehen. Außerdem muss der Schuldner im Verzug sein. Das ist nach der ersten Mahnung der Fall oder wenn der Verbraucher einen vertraglich fest vereinbarten Zahlungstermin hat verstreichen lassen. Vorsichtig sollten Verbraucher sein, wenn ein Inkassobüro «Kontoführungsgebühren» oder «Adressermittlungsgebühren» verlangt - sie müssen häufig nicht bezahlt werden. Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, hat die Einzelheiten im Internet beschrieben.
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