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Montag, 14. April 2008

Kein Anwalt für gerichtliches Mahnverfahren nötig

Mainz (dpa) - Für ein gerichtliches Mahnverfahren ist die Hilfe eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Beschluss.

Mainz (dpa) - Für ein gerichtliches Mahnverfahren ist die Hilfe eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Beschluss.

Nach Meinung des Gerichts kann ein finanziell angeschlagener Kläger daher zwar Prozesskostenhilfe für die Finanzierung der Gerichtsgebühren in Anspruch nehmen, aber nicht mit der Hilfe eines Rechtsanwalts auf Staatskosten rechnen (Aktenzeichen: 7 Ta 251/07).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer Arbeitnehmerin gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern zurück. Die Klägerin wollte von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geltend machen. Um den entsprechenden Mahnbescheid beantragen zu können, forderte sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts. Letzteres lehnte das Arbeitsgericht ab - zurecht, wie das LAG nun bestätigte.

Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren müssten nur einfach gestaltete Standardvordrucke ausgefüllt werden. Anwaltliche Hilfe sei nicht erforderlich. Zudem könne sich ein Kläger bei Unklarheiten an die Geschäftsstelle des Gerichts wenden. Daher komme weder für allgemeine Zivilverfahren noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Beiordnung eines Anwalts auf Staatskosten infrage.


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