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Mittwoch, 23. Juli 2008

Kein Anspruch auf Teilprothese für einen Finger

Darmstadt (dpa) - Nach der Teilamputation eines Fingers besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Prothese. Die Krankenversicherung muss die Kosten nur tragen, wenn dies «zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich ist», entschied das Hessische Landessozialgericht.

Darmstadt (dpa) - Nach der Teilamputation eines Fingers besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Prothese. Die Krankenversicherung muss die Kosten nur tragen, wenn dies «zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich ist», entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dies sei aber nicht der Fall, wenn sich die Prothese nur geringfügig auf das Bedienen des Computers oder auf das optische Erscheinungsbild auswirke. Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: L 8 KR 171/07).

Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg zurück, der im kaufmännischen Bereich arbeitet und sich im Urlaub den rechten Zeigefinger gequetscht hatte. Der Finger wurde oberhalb des Mittelgliedes teilamputiert. Obwohl das Glied beweglich blieb, beantragte der Kläger mit Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit am Computer die Versorgung mit einer Silikon-Prothese.

Die Krankenkasse lehnte dies ab, da die grobe Funktion der Hand durch die Teilamputation nicht gestört sei. Die Prothese sei beim Maschinenschreiben eher hinderlich und diene daher nur kosmetischen Zwecken. Das Landessozialgericht bestätigte die Auffassung des Versicherers und hob ein früheres Urteil des Sozialgerichts auf. Die Krankenkassen seien nur zu einem «Basisausgleich» der Behinderung verpflichtet, arbeitsplatzspezifische Leistungen seien hiervon grundsätzlich nicht erfasst, hieß es zur Begründung. Da in dem Fall die übrigen Finger den Verlust kompensierten, könne zudem nicht von einer wesentlichen Minderung der Funktionsfähigkeit im alltäglichen Leben ausgegangen werden. Der Nutzen einer zwischen 1630 und 3770 Euro teuren Teilprothese sei gering und eine Versorgung mit diesem Hilfsmittel deshalb nicht angemessen.


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