Kapitalerträge für Rentner oft über Freibetrag hinaus steuerfrei
Berlin (dpa/gms) - Rentner müssen auf Kapitalerträge häufig auch dann keine Steuern zahlen, wenn sie den Sparerfreibetrag deutlich überschreiten. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Rentner müssen auf Kapitalerträge häufig auch dann keine Steuern zahlen, wenn sie den Sparerfreibetrag deutlich überschreiten. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Dies gilt für alle Rentner, deren Einkommen maximal 7802 Euro pro Jahr beträgt. Als jährliches Einkommen wird dabei nicht die gesamte gesetzliche Rente betrachtet, sondern lediglich der «Ertragsanteil». Dieser liegt zum Beispiel bei Ruheständlern, die 2006 erstmals Rente bezogen haben, bei 52 Prozent der ausgezahlten Rente.
Wer unterhalb der Grenze von 7802 Euro bleibt, darf Zinsen und andere Erträge in Höhe von genau dieser Summe steuerfrei behalten. Hinzu kommt der Sparerfreibetrag in Höhe von derzeit 1370 Euro beziehungsweise 750 Euro im kommenden Jahr - jeweils zuzüglich 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag. Voraussetzung ist jedoch, dass der Rentner beim Finanzamt eine «Nichtveranlagungs-Bescheinigung» (NV-Bescheinigung) beantragt. Diese gilt in der Regel für jeweils drei Jahre.
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