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Freitag, 28. März 2008

Insolvenzen: So verhalten sich geschädigte Anleger

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Nach der Pleite der EECH Energy Consult Holding aus Hamburg sollte der erste Weg von Anlegern zum Insolvenzverwalter führen - und nicht zum Anwalt. Das bestätigt Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin.


Kontakt zum Insolvenzverwalter finden Anleger etwa über «insolvenzbekanntmachungen.de». (Bild: insolvenzbekanntmachungen.de)

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Nach der Pleite der EECH Energy Consult Holding aus Hamburg sollte der erste Weg von Anlegern zum Insolvenzverwalter führen - und nicht zum Anwalt. Das bestätigt Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin.

Die ohnehin geringen Chancen, sein Geld zurück zu bekommen, seien ohne Anwalt nicht unbedingt schlechter. «Anleger sollten beim Insolvenzverwalter ihre Forderung anmelden - ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich», sagt Pietsch. «Das kann man theoretisch auf einer Postkarte machen.»

Denn für die Forderungsanmeldung reiche es aus, ein formloses Schreiben zu schicken. Darin sollten die Vertragsnummer und die Höhe der Forderung enthalten sein, zählt Pietsch auf. «Wir kennen aber diese Fälle: Da werben fragwürdige Kanzleien auch nach der Bestellung eines Insolvenzverwalters noch um Mandate, obwohl es ohnehin nichts mehr gibt.» Bei Pleiten am Grauen Kapitalmarkt sei das häufig der Fall.

Auch im aktuellen Fall verbessern Privatanleger ihre Chancen laut Pietsch nicht durch das Einschalten eines Juristen - «Privatleute müssen immer hinter Forderungen zum Beispiel des Finanzamts anstehen.» Zum Beispiel offene Rechnungen wegen nicht abgeführter Sozialbeiträge müssten erst bedient werden. Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass die EECH am Dienstag Insolvenzantrag gestellt hatte. Schätzungsweise 10 000 Anleger sind betroffen. Das Unternehmen hatte mit hohen Zinsversprechen für Inhaberschuldverschreibungen geworben und mit Investitionen in Windkraft und Solartechnik gelockt.

Stattdessen wurde das Geld der Anleger laut Pietsch in Kunst investiert. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Kontakt zum Insolvenzverwalter finden geschädigte Anleger zum Beispiel über das Internetportal «insolvenzbekanntmachungen.de». Mit einem Benachrichtigungsschreiben im Briefkasten können sie nicht rechnen: «Häufig hat der Insolvenzverwalter gar nicht genug Geld in der Masse, um alle Anleger zu informieren. Nur wenn noch Geld da ist, gibt es einen Serienbrief.»


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