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Donnerstag, 28. Dezember 2006

Höhere Preise wegen Mehrwertsteuer nicht immer rechtens

Stuttgart (dpa/gms) - Verbraucher müssen gestiegene Preise wegen der Mehrwertsteuererhöhung nicht immer akzeptieren. Das gilt besonders bei Verträgen, die über den Jahreswechsel hinauslaufen, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.


Stuttgart (dpa/gms) - Verbraucher müssen gestiegene Preise wegen der Mehrwertsteuererhöhung nicht immer akzeptieren. Das gilt besonders bei Verträgen, die über den Jahreswechsel hinauslaufen, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

Erhöht ein Fitness-Studio etwa mit Verweis auf die Mehrwertsteuer und andere Kostenfaktoren den monatlichen Beitrag um zehn Prozent, sollte der Vertrag geprüft werden. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen zeigt, ob solche Erhöhungen möglich und rechtens sind.

Werden bereits im Dezember bestellte Möbel erst im Januar geliefert, darf die höhere Mehrwertsteuer ebenfalls nicht verlangt werden. Weitere Tipps und Informationen rund um die Mehrwertsteuererhöhung - beispielsweise zu Geschenkgutscheinen, Strom, Gas, Wasser oder Pauschalreisen - beantwortet das Faltblatt «19, 16 oder 7 Prozent?» der Verbraucherzentrale. Es kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter www.vz-bw.de/mwst.

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