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Freitag, 9. März 2007

Hartz-IV-Empfänger bekommen keine Beihilfe für die Brille

Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Kontaktlinsen oder eine Brille. Das hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden (Aktenzeichen: S 19 AS 238/06).


Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Kontaktlinsen oder eine Brille. Das hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden (Aktenzeichen: S 19 AS 238/06).

Der Kläger, ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, hatte die Erstattung von Kosten für Kontaktlinsen in Höhe von 220 Euro beantragt. Nach seiner Auffassung gehören die Sehhilfen zum notwendigen Lebensbedarf. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit könne er das Geld dafür aber nicht aus einen Mitteln aufbringen. Das Sozialgericht gab dem Mann nicht Recht, sondern bestätigte mit seiner Entscheidung die ablehnenden Bescheide.

Die gegenüber dem früheren Sozialhilferecht höheren monatlichen Regelleistungen - von bis zu 345 Euro anstelle von 297 Euro für einen Alleinstehenden - sollten die Bildung von Rücklagen für Anschaffungen über dem täglichen Bedarf hinaus ermöglichen, argumentierte das Gericht. Einmalige Beihilfen kenne das Gesetz nur noch für die Erstausstattung einer Wohnung, mehrtägige Klassenfahrten, Schwangerschaften und Geburt.


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