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Stichwörter: Mietminderung
Mittwoch, 15. August 2007

Gerüst vor dem Haus wegen Dämmung: Mietminderungen trotzdem möglich

Hamburg (dpa/tmn) - Lässt ein Vermieter sein Haus von außen dämmen und steht deshalb ein Gerüst, können die Bewohner die Miete mindern. Diese Möglichkeit bestehe, obwohl der Mieter langfristig weniger Energie verbraucht und daher einen Nutzen von der Sanierung hat.


Hamburg (dpa/tmn) - Lässt ein Vermieter sein Haus von außen dämmen und steht deshalb ein Gerüst, können die Bewohner die Miete mindern. Diese Möglichkeit bestehe, obwohl der Mieter langfristig weniger Energie verbraucht und daher einen Nutzen von der Sanierung hat.

Das sagte Sabine Weis, Juristin beim Hamburger Mieterverein «Mieter helfen Mietern». Die Mietminderung richte sich immer nach dem Grad der Beeinträchtigung und könne zwischen 10 und 40 Prozent der Miete betragen. «Das hängt vom Einzelfall ab. Ohne baurechtliche Beratung ist das schwer einzuschätzen.»

Zudem sei es möglich, dass die Miete in verschiedenen Bauphasen unterschiedlich stark gemindert wird - abhängig von der jeweiligen Lärm- und Schmutzbelastung. Zu diesen Fragen fänden sich zwar viele Urteile im Internet. Da aber der jeweilige Fall betrachtet werden muss, seien diese nur schwer übertragbar. Sabine Weis rät Mietern, ihren Vermieter anzuschreiben und eine bestimmte Mietminderung vorzuschlagen, die sie für angemessen halten. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, könnten beide Parteien immer noch versuchen, sich zu einigen.

Ins Geld gehen kann eine energetische Sanierung übrigens auch für den Mieter. Lässt ein Vermieter ein Haus beispielsweise dämmen, kann er elf Prozent der entstehenden Kosten jährlich auf die Miete umlegen, so der Mieterverein.


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