Geringverdiener nicht von Rundfunkgebühren befreit
Berlin (dpa/tmn) - Geringverdiener können nicht damit rechnen, dass sie von den Rundfunkgebühren befreit werden. Darauf weist Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin hin.

Derzeit werden für die Kombination aus Radio- und TV-Empfang 17,03 Euro pro Monat fällig. (Bild: dpa)
Berlin (dpa/tmn) - Geringverdiener können nicht damit rechnen, dass sie von den Rundfunkgebühren befreit werden. Darauf weist Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin hin.
«Es ist seit eineinhalb Jahren so, dass geringes Einkommen nicht zur Befreiung von den Gebühren berechtigt.» Derzeit werden für die Kombination aus Radio- und TV-Empfang 17,03 Euro pro Monat fällig.
Nur einigen Personengruppen werden die Gebühren von der GEZ auf Antrag erlassen. Hierzu zählen etwa Schwerbehinderte, Pflegebedürftige und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Sie müssen entsprechende Nachweise direkt bei der GEZ (GEZ, 50656 Köln) einreichen. «Es gilt: Wer keinen Bescheid hat, bekommt keine Befreiung», sagt Ruschinzik.
Auch wer für längere Zeit im Ausland Urlaub mache, hat laut Ruschinzik schlechte Karten, für die Dauer der Reise von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Auch die Abmeldung von der GEZ bei einem völligen Verzicht auf Fernsehen und Radio sei nicht einfach. «Wenn nur gesagt wird "Ich möchte das abmelden", bekommt man sofort ein Schreiben von der GEZ, dass das nicht geht», sagt der Verbraucheranwalt. Stattdessen solle man den «Zaubersatz» angeben: «Ich schalte ab sofort kein Rundfunkgerät zum Empfang in meiner Wohnung bereit.»
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