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Donnerstag, 31. Juli 2008

Gericht schwächt Unterhaltsansprüche Geschiedener

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten deutlich geschwächt. Der Anspruch eines neuen Ehepartner kann Vorrang vor den Ansprüchen der Ex-Frau (oder des Ex-Mannes) haben.

Der BGH hat den Anspruch geschiedener Ehegatten geschwächt - die neue Frau, die ein Kind betreut, hat jetzt Vorrang. (Bild: dpa)

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten deutlich geschwächt. Der Anspruch eines neuen Ehepartner kann Vorrang vor den Ansprüchen der Ex-Frau (oder des Ex-Mannes) haben.

Das ist auch dann der Fall, wenn die frühere Ehe mehrere Jahrzehnte gedauert hat. Das folgt aus einem Urteil des Karlsruher Gerichts vom Donnerstag (21. Juli). Das Paar - ein Lehrer und eine Verkäuferin - hatte sich nach 24 Jahren scheiden lassen. Die Ehe war kinderlos geblieben, die Frau, die seit 1992 Vollzeit arbeitet, forderte zusätzlichen Unterhalt. Laut BGH hat jedoch die neue Frau des Lehrers Vorrang, die eine fünfjährige Tochter betreut.

Mit seinem zweiten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht ist der BGH damit überraschend vom Wortlaut des seit Jahresanfang geltenden Gesetzes abgewichen. Danach sollten bei der Verteilung des Unterhalts der neue Ehepartner, der gemeinsame Kinder betreut, auf einer Rangstufe mit dem geschiedenen Partner stehen, wenn die Ehe «von langer Dauer» war. Der BGH dagegen stufte im konkreten Fall trotz einer zweieinhalb Jahrzehnte dauernden Ehe die Ex-Frau hinter die neue Partnerin zurück, weil sie nicht mehr durch «ehebedingte Nachteilen» belastet sei: Sie war nicht durch Kindererziehung gebunden und ist seit langem voll berufstätig.


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