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Donnerstag, 14. Februar 2008

Gedenkmünzen sind reine Liebhaberstücke

Berlin (dpa/tmn) - Gedenkmünzen sind reine Liebhaberstücke. Denn zum einen sind sie nur im Ausgabeland ein gesetzliches Zahlungsmittel, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Gedenkmünzen sind reine Liebhaberstücke. Denn zum einen sind sie nur im Ausgabeland ein gesetzliches Zahlungsmittel, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Zum anderen taugen die Münzen kaum als Wertanlage. So können Sammler mit deutschen Euro-Gedenkmünzen zwar in Deutschland bezahlen, nicht aber in den anderen Ländern der Euro-Zone. Handel und Banken müssten ausländische Gedenkmünzen in Deutschland nicht als Zahlungsmittel akzeptieren.

Und eine lohnende Rendite bringen lediglich die ersten fünf Ausgaben aus den Jahren 1953 bis 1964, heißt es - dabei handelte es sich noch um D-Mark. Diese Ausgaben hatten kleine Auflagen von jeweils 200 000 oder 500 000 Stück. Von den jüngsten Zehn-Euro-Gedenkmünzen wurden dagegen pro Motiv knapp zwei Millionen Exemplare geprägt. Auch der häufig verwendete Begriff «limitiert» biete keine Garantie für Wertsteigerungen. Denn auch Auflagen von mehreren Millionen Exemplaren gelten als «limitiert».

Gedenkmünzen werden zu einem besonderen Anlass, zum Gedenken an eine Persönlichkeit und vor allem zu Sammlerzwecken geprägt. Früher gab die Bundesrepublik laut dem Verband Münzen zu fünf und zehn Mark aus. Seit Januar 2002 sind es Zehn-Euro-Silbermünzen.


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