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Donnerstag, 29. März 2007

Forderungen von Inkasso-Büros genau prüfen

Hamburg/Dresden (dpa/gms) - Erhalten Verbraucher Post von einem Inkasso-Unternehmen, sollten sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Zunächst einmal gelte es, die erhobenen Forderungen genau zu prüfen, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.


Hamburg/Dresden (dpa/gms) - Erhalten Verbraucher Post von einem Inkasso-Unternehmen, sollten sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Zunächst einmal gelte es, die erhobenen Forderungen genau zu prüfen, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sind die Forderung nicht nachzuvollziehen, sollte sich der Angeschriebene mit einem entsprechenden Hinweis trotzdem an das Inkasso-Unternehmen wenden - und um eine Begründung bitten. Wer sich dann immer noch sicher ist, dass die Forderung ungerechtfertigt sind, kann laut Julia Rehberg in Ruhe abwarten. «Das Inkasso-Unternehmen kann Ihnen erstmal gar nichts.» Das Unternehmen müsste zunächst einmal erfolgreich klagen, um an das Geld des Verbrauchers zu kommen.

Selbst wenn die eigentliche Forderung berechtigt ist, gibt es häufig Streit um die Gebühren, die das Inkasso-Büro für seine Arbeit vom Schuldner verlangt. Die Höhe der Gebühren ist bei seriösen Inkasso-Gebühren an die Rechtsanwaltsgebührenordnung angelehnt, so Rehberg. Das heißt, dass bei offenen Rechnungsbeträgen von bis zu 300 Euro noch eine Bearbeitungsgebühr von rund 25 Euro oder etwas mehr kommen kann. Hinzu kommen Kosten für Auslagen und die Mehrwertsteuer. «Dadurch sind die Gebühren gerade bei niedrigen Rechnungssummen vergleichsweise hoch», erläutert Rehberg.

Die Zahlungsmoral der Deutschen hat sich aber wieder etwas verbessert. Das teilte der Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen (BDIU) in Dresden mit. Vor allem gewerbliche Schuldner zahlten jetzt besser. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung sei die «gute Konjunktur».


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