Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 10. Oktober 2007

Fitnessstudio-Vertrag kann «Haustürgeschäft» sein

Koblenz (dpa/lrs) - Ein bei einem Probetraining abgeschlossener Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann unter bestimmten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Das entschied das Landgericht Koblenz Urteil.

Koblenz (dpa/lrs) - Ein bei einem Probetraining abgeschlossener Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann unter bestimmten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Das entschied das Landgericht Koblenz Urteil.

Bei dem Vertrag könne es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft handeln, für das das gesetzliche Widerrufsrecht von zwei Wochen gelte, um den Verbraucher vor einer Überrumpelung zu schützen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 6 S 19/07).

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die im September 2004 eine «Gewinnbenachrichtigung» mit einem Gutschein für ein siebentägiges Probetraining bekommen hatte. Die Beklagte vereinbarte daraufhin einen Termin zum Probetraining. Nach Angaben des Gerichtes schloss sie während des Besuchs des Studios einen Vertrag über 24 Monate ab, widerrief diesen aber noch am selben Tag, weil ihr Bedenken kamen. Das Studio pochte dennoch auf die Zahlung der Mitgliedsbeiträge von rund 1000 Euro und bekam zunächst vor dem Amtsgericht Koblenz recht.

Die sechste Zivilkammer des Landgerichts Koblenz wies die Klage dagegen ab. Der Kläger habe die Frau mit der Gewinnmitteilung in sein Studio gelockt und ihr vorgegaukelt, dass der Besuch unverbindlich sei. Tatsächlich sei es ihm aber darum gegangen, der ahnungslosen Beklagten, die eigentlich ihren Gewinn abholen wollte, zum Vertrag zu überreden. Die Frau habe diesen unterzeichnet, ohne in Ruhe über die Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft nachzudenken. Sie müsse die Beiträge deshalb nicht zahlen.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>