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Mittwoch, 7. März 2007

Fiskus fordert oft Riester-Zulagen von Verstorbenen zurück

Berlin (dpa/gms) - Wenn ein Riester-Sparer stirbt, müssen die staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile häufig zurückgezahlt werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.


Berlin (dpa/gms) - Wenn ein Riester-Sparer stirbt, müssen die staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile häufig zurückgezahlt werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Eine Ausnahme gilt nur für zusammenlebende Ehepartner: In diesem Fall kann das gesamte angesparte Vermögen übertragen werden, so der Verband. Hintergrund der Regelung sei, dass der gesetzliche Förderungszweck - die Absicherung des Lebensstandards im Alter - im Erbfall nur auf die Ehepartner anwendbar ist.

Erbt ein Ehepartner die angesparten Riester-Zulagen, ist es unerheblich, ob er oder sie bereits einen eigenen Riestervertrag hat oder diesen erst mit der Übertragung abschließt. Ebenso spiele es keine Rolle, ob der Erbe zum begünstigten Personenkreis gehört, fügen die Experten hinzu. Voraussetzung für das Vererben des Vermögens ist in allen Fällen aber ein Riester-Vertrag mit «Beitragsrückgewähr».

Dieser und andere Ratschläge zur staatlich geförderten Altersvorsorge stehen in der Broschüre «Private Altersvorsorge». Sie ist kostenlos erhältlich beim Bundesverband deutscher Banken erhältlich, die Adresse: Burgstraße 28, 10178 Berlin.


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