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Dienstag, 22. Juli 2008

Feuer: Halter eines geparkten Autos haftet nicht

Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Der Halter eines geparkten Autos haftet nicht, wenn sein Wagen in Brand gerät und das Feuer auf ein anderes Fahrzeug übergreift. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.

Ein Halter haftet nicht für sein in Brand geratenes, ordnungsgemäß geparktes Auto, wenn dieses andere Wagen beschädigt. (Bild: dpa)

Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Der Halter eines geparkten Autos haftet nicht, wenn sein Wagen in Brand gerät und das Feuer auf ein anderes Fahrzeug übergreift. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.

So berichtet es die Fachzeitschrift «Recht und Schaden». In einem solchen Fall sei der Schaden nicht «beim Betrieb» des Fahrzeugs entstanden, denn der Wagen habe sich nicht mit laufendem Motor bewegt, entschieden die Richter (Az.: VI ZR 210/06).

Das Gericht hob eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock auf und wies die Schadensersatzklage eines Lastwagen-Eigentümers ab. Der Kläger wollte den Halter eines Pkws dafür haftbar machen, dass dessen brennender Wagen auf seinen Laster zugerollt war und diesen ebenfalls in Brand gesetzt hatte. Das Feuer an dem ordnungsgemäß geparkten Auto hatten Unbekannte gelegt.

Nach Ansicht der Bundesrichter gab es in diesem Fall aber keine rechtliche Grundlage für eine Haftung des Pkw-Halters. Ihn treffe weder ein persönliches Verschulden noch habe - anders als bei einem fahrenden Wagen - eine «typische Betriebsgefahr» des Autos vorgelegen.


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