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Freitag, 16. Mai 2008

Falsche Reinigung beschädigt Cabrio: Kein Rückgabe

Brandenburg/Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Cabrio mit dem Hochdruckreiniger falsch reinigt, kann es anschließend nicht wegen einem Wassereintritt zurückgeben. Besitzer sind in einem solchen Fall selbst schuld, wenn sie den Weisungen des Verkäufers zur Vorwäsche nicht folgen.

Brandenburg/Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Cabrio mit dem Hochdruckreiniger falsch reinigt, kann es anschließend nicht wegen einem Wassereintritt zurückgeben. Besitzer sind in einem solchen Fall selbst schuld, wenn sie den Weisungen des Verkäufers zur Vorwäsche nicht folgen.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az: 4 U 121/06). In das Cabrio war Wasser eingedrungen, als die Besitzerin es mit einem Hochdruckreiniger wusch.

Das Gericht wies in dem Fall die Klage der Frau zurück. Sie machte geltend, ein Neuwagen sei mangelhaft, wenn man ihn «nicht schadensfrei» waschen könne. Beim Kauf des Cabrios hatte der Händler allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Strahl des Hochdruckreinigers senkrecht zum Fahrzeug zu halten und von der Wagenmitte nach außen zu führen sei.

Bei der Wäsche zielte die Frau mit dem Reiniger aber waagerecht auf die Kante des Verdecks. So geriet Wasser in das Wageninnere. Die Richter entschieden, dass der Schaden nicht auf einen Fahrzeugmangel zurückzuführen sei. Das Wasser sei durch die unsachgemäße Reinigung eingedrungen. Der Fahrzeugtyp sei auf dem neuesten Stand der Technik. Und die Sonderregelungen zur Reinigung seien keine Mängel, denn sie beeinträchtigten nicht dessen Funktionstüchtigkeit.


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