Fahrzeugkredit verringert nicht Unterhalt für Kinder
Frankfurt/Main (dpa) - Die Kreditkosten für den Kauf eines überwiegend beruflich genutzten Fahrzeugs verringern nicht ohne weiteres die Unterhaltszahlungen für Kinder. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen 2 WF 146/06).
Frankfurt/Main (dpa) - Die Kreditkosten für den Kauf eines überwiegend beruflich genutzten Fahrzeugs verringern nicht ohne weiteres die Unterhaltszahlungen für Kinder. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen 2 WF 146/06).
Demnach spielen die Finanzierungskosten keine Rolle, wenn der Arbeitgeber sich mit einer hohen Fahrkostenerstattung letztlich an der Finanzierung beteiligt. Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Denn das OLG sah für eine Klage auf verringerte Unterhaltszahlungen für seine beiden Söhne keine Erfolgsaussichten. Der Kläger hatte sein Begehren unter anderem damit begründet, aus beruflichen Gründen habe er sich ein Auto anschaffen und über einen Kredit finanzieren müssen. Dadurch werde sein Einkommen um 650 Euro monatlich gemindert.
Das OLG machte dem Kläger jedoch eine Gegenrechnung auf. Er erhalte für die betrieblich veranlassten Fahrten nicht nur die übliche Kostenerstattung von 0,30 Euro pro Kilometer. Denn in seinem Fall wären dies monatlich rund 330 Euro. Der Arbeitgeber zahle ihm jedoch regelmäßig 1000 Euro pro Monat. Daher entstehe ihm für die Finanzierung des Fahrzeugs kein zusätzlicher Aufwand, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlichten Beschluss.
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