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Freitag, 30. November 2007

Energiepreise: Kartellrecht kann Verbrauchern helfen

Bonn (dpa) - Verbraucher müssen überhöhte Preise für Strom und Gas nicht zahlen und können sich nach einem aktuellen Gutachten dabei sogar auf das Kartellrecht berufen. Das teilte der Bund der Energieverbraucher in Bonn mit.

Bonn (dpa) - Verbraucher müssen überhöhte Preise für Strom und Gas nicht zahlen und können sich nach einem aktuellen Gutachten dabei sogar auf das Kartellrecht berufen. Das teilte der Bund der Energieverbraucher in Bonn mit.

Der frühere Leiter der Energieabteilung im Bundeskartellamt, Kurt Markert, sei in seinem Gutachten zu diesem Ergebnis gekommen. Danach können Privatkunden bei gravierenden regionalen Preisunterschieden die Zahlung des «Überhöhungsbetrags» ablehnen, wenn sie nachweisen, dass der Anbieter marktbeherrschend ist. Der Kunde brauche dann nur den Preis vergleichbarer Anbieter zu überweisen. Der Versorger müsse notfalls vor Gericht begründen, warum er höhere Preise als Anbieter in vergleichbaren Regionen verlange.

Bislang galt das Kartellrecht im Kampf gegen Wettbewerbsverletzungen nur als Instrument von Mitbewerbern, nicht aber von Privatkunden. Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher gibt es bei den Energiepreisen regionale Unterschiede von bis zu 50 Prozent. Das Zivilrecht ermöglicht es den Kunden nach Angaben der Organisation schon seit längerem, die Zahlung einseitig vom Versorger festgelegter Preiserhöhungen zu verweigern. Auch in diesem Fall muss der Anbieter die Erhöhung plausibel begründen.


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