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Freitag, 1. Februar 2008

Eigentümergemeinschaft sollte Verwalter nicht entlasten

Bonn (dpa/tmn) - Viele Eigentümergemeinschaften entlasten ihren Verwalter leichtfertig und erhöhen damit das Haftungsrisiko des Beirats. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin.

Bonn (dpa/tmn) - Viele Eigentümergemeinschaften entlasten ihren Verwalter leichtfertig und erhöhen damit das Haftungsrisiko des Beirats. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin.

«Viele Wohnungseigentümer entlasten ihren Verwalter nur deshalb, weil sie meinen, ihm ihr Vertrauen aussprechen zu müssen», sagt Anwalt Christian Luckey, der für den Verein tätig ist. Damit verzichte die Gemeinschaft aber unwiderruflich und endgültig auf Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter.

Die Entlastung in der jährlichen Eigentümerversammlung sollte daher immer wohlüberlegt sein. Denn sonst kann der Beirat, der aus Vertretern der Eigentümer besteht, in der Pflicht sein, erläutert Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Schwierigkeiten und Ansprüche wegen zum Beispiel nicht ordentlich erledigter Reparaturen am Haus fallen dann in ihre Verantwortung.

Verwalter sind den Angeben nach für befristete Zeit, maximal fünf Jahre, vertraglich bestellt. Werden sie auf der jährlichen Versammlung für das abgelaufene Jahr entlastet, müssen sie für Probleme aus dieser Zeit nicht mehr einstehen. Das gelte auch, wenn sie am Ende ihrer Dienstzeit für die zurückliegenden Jahre entlastet werden.

Ein Ratgeber mit dem Titel «Die Folgen der Verwalterentlastung - Infos und Argumente, weshalb sie unterbleiben sollte» ist als pdf-Datei kostenlos bei dem Verein erhältlich. Er kann per Mail unter info@wohnen-im-eigentum.de bestellt werden.


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