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Dienstag, 27. März 2007

Bundessozialgericht: Nullrunde bei Renten verfassungsgemäß

Kassel (dpa) - Die Nullrunde bei den Renten im Jahr 2004 war nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Eine Klage gegen die ausgebliebene Rentenerhöhung wies das Kasseler Gericht am 27. März zurück.

Kassel (dpa) - Die Nullrunde bei den Renten im Jahr 2004 war nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Eine Klage gegen die ausgebliebene Rentenerhöhung wies das Kasseler Gericht am 27. März zurück.

Da es sich nur um einen geringfügigen Nachteil gehandelt habe, seien die Grundrechte der Rentner nicht beeinträchtigt worden. Zudem seien durch die Nullrunde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch die Grundlagen der Rentenzahlung gesichert worden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind bei ihr mehrere hunderttausend Widersprüche gegen die Nullrunde 2004 eingegangen. Auch 2005 und 2006 hatte es für die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland keine Erhöhung gegeben. (Az. B 13 R 37/06 R)

Ein Rentner aus Südhessen hatte gegen die Nullrunde geklagt, weil er seine Eigentumsrechte nach Grundgesetzartikel 14 verletzt sah. Er forderte einen Inflationsausgleich von 1,1 Prozent. Für die meisten Deutschen bestehe eine Zwangsmitgliedschaft in der Rentenversicherung mit Pflichtbeiträgen. Zusätzliche Absicherungen seien für viele nicht möglich. Die Nullrunde sei daher eine «ungeheure Einbuße» für die Rentner. Wegen der Inflation entstehe ein Minus, dass nie wieder aufgeholt werden könne und damit das Vertrauen in das Rentensystem nachhaltig erschüttere. Der Rentner hatte schon vor dem Urteil ankündigen lassen, im Falle einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Die Richter schlossen sich der Auffassung der beklagten Rentenversicherung an, dass dem Rentner nur ein geringfügiger Nachteil entstanden sei. Da die Einkommen in dem Jahr kaum gestiegen seien, wären die Renten ohnehin nur um 0,04 Prozent gewachsen. Im vorliegenden Fall hätte das ein Plus von 55 Cent im Monat bedeutet. Das Grundgesetz schütze nicht vor jeder Beeinträchtigung, diese müsse als zumutbar gelten. Dabei sei auch zu beachten, dass die Nullrunde der Beitragsstabilität gedient habe. Das habe das Sozialsystem gestützt, aus dem letztlich auch die Renten gezahlt würden.


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