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Montag, 13. November 2006

Bestattung von Verstorbenen: Frist von zehn Werktagen

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Verstorbene müssen innerhalb von zehn Werktagen bestattet werden. Diese Regel gelte unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder eine Feuerbestattung handelt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt hin.


Frankfurt/Main (dpa/gms) - Verstorbene müssen innerhalb von zehn Werktagen bestattet werden. Diese Regel gelte unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder eine Feuerbestattung handelt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt hin.

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Angehörige haben nicht die Möglichkeit, zu Hause lange an der Seite des Toten zu wachen. Der Verstorbene muss 26 Stunden nach dem Ableben in die Leichenhalle überführt werden.

Diese und weitere Informationen stehen im Ratgeber «Was tun, wenn jemand stirbt», der Verbraucherzentrale. Er kann zum Preis von 10,30 Euro bestellt werden bei der Verbraucherzentrale Hessen, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt (Tel.: 069/97 20 10 30).


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