Beim «Kickback» zahlen Bankkunden drauf
Stuttgart (dpa/tmn) - Mit dem englischen Begriff «Kickback» bezeichnen Fachleute Bestandsprovisionen für den Vertrieb von Wertpapieren oder Fondsanteilen. Sie werden für die Vermittlung von Sparvermögen von einem Institut an ein anderes gezahlt.
Stuttgart (dpa/tmn) - Mit dem englischen Begriff «Kickback» bezeichnen Fachleute Bestandsprovisionen für den Vertrieb von Wertpapieren oder Fondsanteilen. Sie werden für die Vermittlung von Sparvermögen von einem Institut an ein anderes gezahlt.
«Zum Beispiel fließen dann ein paar Prozent des angelegten Vermögens von der Fondsgesellschaft zur Bank, die das Geschäft vermittelt hat», erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Kunden büßen diese Prozente bei ihrem Vermögen ein.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.