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Donnerstag, 13. März 2008

Beim Abschluss neuer Policen auf neues Recht pochen

Hamburg (dpa/tmn) - Die neuen, verbraucherfreundlichen Regelungen für Versicherungen gelten für bestehende Verträge zwar erst vom kommenden Jahr an. Wenn aber noch in diesem Jahr eine Police ausläuft, sollten Versicherte sich jetzt nach den neuen Regelungen erkundigen.

Hamburg (dpa/tmn) - Die neuen, verbraucherfreundlichen Regelungen für Versicherungen gelten für bestehende Verträge zwar erst vom kommenden Jahr an. Wenn aber noch in diesem Jahr eine Police ausläuft, sollten Versicherte sich jetzt nach den neuen Regelungen erkundigen.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Denn für Neuverträge gelte das Gesetz schon von diesem Jahr an. Wichtig sei daher zu fragen, ob der Versicherer das neue Vertragsrecht bereits anwendet. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und bringt Kunden mehr Verbraucherschutz und den Versicherern mehr Informationspflichten.


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