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Freitag, 6. April 2007

Bei Altersvorsorge Inflation berücksichtigen

Berlin (dpa/gms) - Bei der Altersvorsorge sollte die zukünftige Inflation berücksichtigt werden. Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss eines Vertrages zur Altersvorsorge auf eine inflationsbereinigte Berechnung bestehen.


Berlin (dpa/gms) - Bei der Altersvorsorge sollte die zukünftige Inflation berücksichtigt werden. Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss eines Vertrages zur Altersvorsorge auf eine inflationsbereinigte Berechnung bestehen.

Das rät die Initiative «Altersvorsorge macht Schule», zu der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und andere Partner zusammengeschlossen haben. Denn die Inflationsrate sei ein echter «Renditekiller».

Die Kaufkraft von 100 Euro entspreche bei einer angenommenen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent in zehn Jahren nur noch 82 Euro. In 30 Jahren seien es bei dieser Inflationsrate sogar nur noch 55 Euro. Dieser Kaufkraftverlust sollte bei der Berechnung der Wertentwicklung eines Altersvorsorge-Produkts miteinbezogen werden. Die Initiative rät, bei der Vorsorge ein höheres Sparziel anzupeilen. Das sei günstiger als auf Verträge mit Dynamisierung zu setzen, bei denen die Sparraten kontinuierlich nach oben angepasst werden.


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