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Donnerstag, 29. Mai 2008

Bei Ärger mit Behörden immer freundlich bleiben

Clausthal/Stuttgart (dpa/tmn) - Post vom Amt ist meist kein Grund zur Freude. Häufig steckt ein Strafmandat, ein Müllgebührenbescheid oder eine abgelehnte Baugenehmigung im Briefumschlag. Häufig fühlen sich Empfänger dann hilflos.


Post vom Amt: Wer zum Beispiel mit einem Bußgeld nicht einverstanden ist, sollte den persönlichen Kontakt suchen. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

Clausthal/Stuttgart (dpa/tmn) - Post vom Amt ist meist kein Grund zur Freude. Häufig steckt ein Strafmandat, ein Müllgebührenbescheid oder eine abgelehnte Baugenehmigung im Briefumschlag. Häufig fühlen sich Empfänger dann hilflos.

Dabei gibt es einige Tricks, wie man im Umgang mit Behörden leichter zum Ziel kommt. Wer sie beherzigt, spart sich möglicherweise eine Menge Ärger. «Wenn ich etwas von einer Behörde will, sollte ich als erstes einen persönlichen Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter herstellen», rät Prof. Edmund Brandt. Der Präsident der Technischen Universität Clausthal in Niedersachsen hat den Ratgeber «Meine Rechte gegenüber Behörden» geschrieben. Nach seinen Worten sollten Bürger versuchen, jenseits von Formalien im persönlichen Gespräch auf eine Lösung hinzuwirken.

Denn die Sachbearbeiter hätten oft Spielräume. «Das gilt nicht im Massengeschäft, wenn ich also zum Beispiel im Halteverbot geparkt habe. Da sollte ich das Strafmandat einfach bezahlen», empfiehlt Brandt, der Experte für Öffentliches Recht ist. Bei komplizierteren Angelegenheiten aber könne es sich lohnen, gegenüber der Verwaltung zu erläutern, warum es etwa zu einer Ordnungswidrigkeit gekommen ist.

Dabei führen Einsicht und Freundlichkeit eher zum Ziel als ein harscher und aggressiver Ton oder die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Zwar sollten Bürger einer Behördenentscheidung gegebenenfalls auch schriftlich widersprechen. «Aber ich sollte immer klar machen, dass ich Interesse an einem Gespräch habe.» Auch der Rechtsanwalt Dirk Rodewoldt aus Stuttgart rät Bürgern, zunächst den persönlichen Kontakt zu suchen.

«Es ist sinnvoll, sich telefonisch oder bei einem Termin den Bescheid erläutern zu lassen, bevor man einen förmlichen Rechtsbehelf einlegt», erläutert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein. Profitieren können Betroffene dann vom Ermessensspielraum, den es in mancher Frage gibt.

Behörden handeln je nach Fall auf verschiedene Weise. Neben «Bescheiden» - sie schreiben dem Bürger ein bestimmtes Verhalten vor - kann die Verwaltung auch «Verträge» mit ihnen schließen. Auch «Vergleiche» sind möglich, wenn ein Sachverhalt oder die Rechtslage unklar und nur sehr schwer aufzuklären sind, wie Susanne Müller, Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste und Recht bei der Stadt Tübingen erläutert. «Und in rechtlicher Hinsicht können Bürger gegen alle Verwaltungsentscheidungen ein Rechtsmittel einlegen» - also zunächst einmal widersprechen. Das hat in der Regel aufschiebende Wirkung.

Literatur: Edmund Brandt: Meine Rechte gegenüber Behörden, herausgegeben von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ISBN 978-3-938174-75-3, 9,90 Euro

INFO: Was ist eine Ermessensentscheidung?

In manchen Fällen haben die Behördenmitarbeiter einen Entscheidungsspielraum: das sogenannte Ermessen. In den Vorschriften kommen in solchen Fällen meist die Worte «kann», «darf», «ist befugt» oder ähnliche Begriffe vor. Für die Bürger bieten Ermessensentscheidungen eine Chance: Denn der Sachbearbeiter in der Behörde kann in seine Entscheidung in solchen Fällen auch einfließen lassen, ob ihm eine bestimmte Handlung zweckmäßig erscheint. Dazu können Betroffene dann Argumente liefern, warum eine Entscheidung in ihrem Sinne sinnvoll sei.


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